Verkehrsrecht

VERKEHRSRECHT



Kurzinformationen Verkehrsrecht


  • Verkehrsordnungswidrigkeiten

    Der Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten gewinnt immer mehr an Bedeutung, da mit erheblich angehobenen Bußgeldern auch sehr schnell Punkte im Verkehrszentralregister anfallen. Bedenkt man weiterhin, dass Gerichte in standardisierten Messverfahren schlicht das Messergebnis einer technsichen Einrichtung als zutreffend unterstellen dürfen, tauchen immer wieder Probleme auf, denn Fehler im Messvorgang werden nicht selten nachgeweisen. 


    Für PKW existieren folgende Bereiche im Bußgeldkatalog:

    • Abstand
    • Alkohol & Drogen
    • Autobahn & Kraftfahrtstrasse
    • Bahnübergang
    • Geschwindigkeit
    • Halten & Parken
    • Hauptuntersuchung
    • Handy am Steuer
    • Ladung & Ladungssicherung
    • Probezeit
    • Reifen
    • Rote Ampel
    • Überholen
    • Umwelt
    • Unfall
    • Verkehrskontrolle
    • Vorfahrt

    Die im Regelfall zu verhängenden rechtlichen Folgen einer Orndungswidrigkeit sind im Bußgeldkatalog zusammengefasst. Ob sich ein Widerspruch für Sie lohnt, ist stets im Einzelfall zu prüfen. Einen ersten Überblick finden sie im nachstehenden Link online unter Bußgeldrechner und Bußgeldkatalog. 

  • Verkehrsstrafrecht

    Im Verkehrsstrafrecht sind in der Regel folgende Tatbestände einschlägig:


    • § 6 PflVG Fahren ohne Versicherung
    • § 142 StGB Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
    • § 185 StGB Beleidigung
    • § 222 StGB Fahlässige Tötung
    • § 229 StGB Fahrlässige Körperverletzung
    • § 240 StGB Nötigung
    • § 242 StGB Diebstahl
    • § 248b StGB Unbefugter Gebrauch eines Kraftfahrzeuges
    • § 315b StGB Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
    • § 315c StGB Absatz 1 Nr. 1a Gefährdung des Straßenverkehrs im Rausch
    • § 315c StGB Absatz 1 Nr. 1b Führung eines Fahrzeuges trotz geistiger bzw. körperlicher Mängel
    • § 315c StGB Absatz 1 Nr. 2 Grob verkehrswidriges bzw. rücksichtsloses Verhalten
    • § 316 StGB Trunkenheit (oder andere berauschende Mittel) im Verkehr
    • § 323c StGB Unterlassene Hilfeleistung
    • § 21 StVG Fahren ohne Fahrerlaubnis
    • § 22 StVG Kennzeichenmissbrauch
  • Verkehrsunfall, Schadenregulierung

    Kaum ein anderes Gebiet ist immer wieder Schauplatz von so harten Kämpfen der Versicherer wie die Unfallschadensregulierung. Zur Erhaltung der Gewinmargen werden Verletzungen, Unfallabläufe und die Schadenshöhe immer wieder bestritten und zum gutachterlichen Schlachtfeld gemacht.


    Es geht auch raffinierter mit dem sog. Schadensservice der Versicherung, der den Unfallgegener "betreut". Wer sich bei der Abwicklung auf den sofort tätigen „Schadensservice“ der gegnerischen Versicherung verlässt, mag bedenken, wem dieser Service dient. 


    Er dient der gegnerischen Versicherung und diese hat weder die Pflicht noch die geringste Absicht, Ihnen zu helfen oder Sie bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche zu unterstützen. Dies dürfte auf der Hand liegen. Sie würden ja auch nicht in einem Gerichtsprozess dem gegnerischen Anwalt die Entscheidung überlassen, wie das Verfahren ausgehen soll.


    Vertrauen Sie von Beginn an nur einem neutralen Anwalt, der nicht über Kooperationen oder Rahmenverträge der Versicherungswirtschaft verbunden ist. Jede Verbindung schafft auch Abhängigkeiten.


Formulare und Links zum Thema Verkehrsrecht


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