Inhaltsverzeichnis:
A. Verkehrsordnungswidrigkeiten
B. Verkehrsstrafrecht
C. Verkehrsunfall - Schadensregulierung
D. Links und Downloads
E. Promillerechner
F. Aktuelle Entscheidungen
G. Kontaktformular
Für PKW existieren folgende Bereiche im Bußgeldkatalog:
Die im Regelfall zu verhängenden rechtlichen Folgen einer Orndungswidrigkeit sind im Bußgeldkatalog zusammengefasst. Ob sich ein Widerspruch für Sie lohnt, ist stets im Einzelfall zu prüfen. Einen ersten Überblick finden sie im nachstehenden Link online unter
Bußgeldrechner und Bußgeldkatalog
Im Verkehrsstrafrecht sind in der Regel folgende Tatbestände einschlägig:
§ 6 PflVG |
Fahren ohne Versicherung |
§ 142 StGB |
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort |
§ 185 StGB |
Beleidigung |
§ 222 StGB |
Fahlässige Tötung |
§ 229 StGB |
Fahrlässige Körperverletzung |
§ 240 StGB |
Nötigung |
§ 242 StGB |
Diebstahl |
§ 248b StGB |
Unbefugter Gebrauch eines Kraftfahrzeuges |
§ 315b StGB |
Gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr |
§ 315c StGB Absatz 1 Nr. 1a |
Gefährdung des Straßenverkehrs im Rausch |
§ 315c StGB Absatz 1 Nr. 1b |
Führung eines Fahrzeuges trotz geistiger bzw. körperlicher Mängel |
§ 315c StGB Absatz 1 Nr. 2 |
Grob verkehrswidriges bzw. rücksichtsloses Verhalten |
§ 316 StGB |
Trunkenheit (oder andere berauschende Mittel) im Verkehr |
§ 323c StGB |
Unterlassene Hilfeleistung |
§ 21 StVG |
Fahren ohne Fahrerlaubnis |
§ 22 StVG |
Kennzeichenmissbrauch |
Kaum ein anderes Gebiet ist immer wieder Schauplatz von so harten Kämpfen der Versicherer wie die Unfallschadensregulierung. Zur Erhaltung der Gewinmargen werden Verletzungen, Unfallabläufe und die Schadenshöhe immer wieder bestritten und zum gutachterlichen Schlachtfeld gemacht.
Es geht auch raffinierte mit dem sog. Schadensservice der Versicheurng, der den Unfallgegener "betreut".
Wer sich bei der Abwicklung auf den sofort tätigen „Schadensservice“ der gegnerischen Versicherung verlässt, mag bedenken, wem dieser Service dient. Er dient der gegnerischen Versicherung und diese hat weder die Pflicht noch die geringste Absicht, Ihnen zu helfen oder Sie bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche zu unterstützen. Dies dürfte auf der Hand liegen. Sie würden ja auch nicht in einem Gerichtsprozess dem gegnerischen Anwalt die Entscheidung überlassen, wie das Verfahren ausgehen soll.
Vertrauen Sie von Beginn an nur einem neutralen Anwalt, der nicht über Kooperationen oder Rahmenverträge der Versicherungswirtschaft verbunden ist. Jede Verbindung schafft auch Abhängigkeiten.
Nutzen Sie den nachstehenden Download des Vollmachtformulars für einen Mandatierung unserer Kanzlei.
Rechtsanwalt Norbert Wardin
Nievenheimer Straße 14
41469 Neuss
Rufen Sie einfach an unter
+49 2137 9976 876
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