Bewahren Sie Ruhe ! Machen Sie keine Angaben zur Sache und vertrauen Sie auf über 20 Jahre Erfahrung im Stafrecht.
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Rechtsanwalt Norbert Wardin ist seit 1996 als Rechtsanwalt, Strafverteidiger und Pflichtverteidiger im gesamten Bundesgebiet tätig. Der Sitz der Anwaltskanzlei liegt in Neuss - Süd.
Die Tätigkeit im Bereich des Strafrechts schließt das Jugendstrafrecht mit ein.
Sollten Sie strafrechtliche Schritte einleiten wollen oder sich einem strafrechtlichen Vorwurf ausgesetzt sehen, wenden Sie sich bitte mit einer ersten unverbindlichen Anfrage an meine Kanzlei, bevor Sie Maßnahmen ergreifen oder Äußerungen tätigen.
Grundlegende Informationen zum Strafrecht sowie Ihren Aussage- und Einlassungspflichten habe ich auf den weiteren Seiten zum Strafrecht zusammengestellt. Sollten Sie Fragen oder Anregungen haben, wie diese Informationen ergänzt werden könnten, sehe ich einem Hinweis gerne entgegen.
Rechtsanwalt Norbert Wardin
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